Lese-Rechtschreibförderung

Der Umgang mit der – aus medizinischer Sicht sehr komplexen – Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus schulischer Arbeit gerückt. In ihrem Leitbild als Schule mit besonderem Augenmerk auf individueller Förderung versteht sich das LGD auch in diesem Bereich als verantwortlich gegenüber den betroffenen Kindern.

Ein Leben mit LRS ist für die Kinder oft schwierig, heißt aber gleichzeitig nicht, dass das Kind am Gymnasium nicht bestehen kann. Wir möchten im engen Dialog zwischen Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Expertinnen und Experten einen Beitrag zur Stärkung des Kindes leisten. Unsere Überzeugung ist es, so früh wie möglich anzusetzen. Daher führen wir ein Programm zum Umgang mit LRS in der gesamten Erprobungsstufe durch. Eckpunkte des Programms sind:

In der Erprobungsstufe

Jahrgangsstufe 5

Nach einer Testung aller Schülerinnen und Schüler durch die Deutschlehrkräfte in Jahrgangstufe 5 findet eine digitale Diagnose der bei der ersten Testung auffälligen Schülerinnen und Schüler mithilfe eines von der Universität Münster entwickelten Programms statt. Die anschließende Förderung mit auf den Testergebnissen beruhenden individuellen Lernmaterialien erfolgt in Absprache mit den Eltern in einer Kleingruppe, die von einer Fachlehrerin/einem Fachlehrer begleitet wird. Am Ende der Jahrgangsstufe 5 wird ermittelt, ob ein weiterer Förderbedarf besteht. In Absprache mit den Eltern, der Klassenleitung und den Fachlehrerinnen und -lehrern kann die Erteilung eines Nachteilsausgleichs auf Antrag erfolgen.

Jahrgangsstufe 6

Die Schülerinnen und Schüler mit größeren Defiziten im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung erhalten die Möglichkeit, mithilfe von individuellem Lernmaterial in einer Kleingruppe an der Verbesserung ihrer Lese- und Rechtschreibfähigkeiten zu arbeiten. Am Ende des Schuljahres wird ermittelt, ob auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus ein Förderbedarf besteht. In Absprache mit den Eltern, der Klassenleitung und den Fachlehrerinnen und -lehrern kann die Erteilung eines Nachteilsausgleichs weiterhin erfolgen.

In der Mittelstufe

Jahrgangsstufen 7 bis 10

Sollte auch nach der zweijährigen Förderung ein Unterstützungsbedarf vorliegen, können Schülerinnen und Schüler individuelles Lernmaterial erhalten, das aufgrund einer digitalen Testung erstellt wird. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in den Lernstudios Deutsch oder individuell zu Hause an den Materialien und werden dabei von ihrer Deutschlehrkraft begleitet. In Absprache mit den Eltern, der Klassenleitung und den Fachlehrerinnen und -lehrern kann die Erteilung eines Nachteilsausgleichs erfolgen.